Videozimmer Amtsgericht Aurich

"Ein echter Meilenstein für den Opferschutz"
wj Aurich. Wie können Opfer, die in einem Gerichtsverfahren aussagen müssen, hinreichend vor oft ebenfalls im Prozess anwesenden Tätern geschützt werden? Ausgehend von dieser Fragestellung hat der Gesetzgeber im Zuge des 2. Opferrechtsreformgesetzes 2009 eine Regelung geschaffen, die richterliche Vernehmungen per Videoübertragung und -aufzeichnung vorsieht. Vorreiter in Niedersachsen ist das Braunschweiger Amtsgericht, wo diese Maßnahme bereits seit Ende der 90er Jahre erfolgreich praktiziert wird. Ab sofort gibt es auch am Auricher Amtsgericht ein eigens für solche Zwecke eingerichtetes Videovernehmungszimmer. Vorrangige Zielsetzung ist, dass Täter und Opfer keinen direkten Kontakt zueinander haben.
Ausführlicher Bericht im Ostfriesischen Kurier vom 08. Juni 2012
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