Videozimmer Amtsgericht Aurich
"Ein echter Meilenstein für den Opferschutz"
wj Aurich. Wie
können Opfer, die in einem Gerichtsverfahren aussagen müssen,
hinreichend vor oft ebenfalls im Prozess anwesenden Tätern
geschützt werden? Ausgehend von dieser Fragestellung hat der
Gesetzgeber im Zuge des 2. Opferrechtsreformgesetzes 2009 eine
Regelung geschaffen, die richterliche Vernehmungen per
Videoübertragung und -aufzeichnung vorsieht. Vorreiter in
Niedersachsen ist das Braunschweiger Amtsgericht, wo diese Maßnahme
bereits seit Ende der 90er Jahre erfolgreich praktiziert wird. Ab
sofort gibt es auch am Auricher Amtsgericht ein eigens für solche Zwecke eingerichtetes Videovernehmungszimmer. Vorrangige
Zielsetzung ist, dass Täter und Opfer keinen direkten Kontakt
zueinander haben.
Ausführlicher Bericht im Ostfriesischen Kurier vom 08. Juni 2012